Mobilis – INKLUSIVE VIELFALT ERLEBEN Wiesbaden e.V.
Name, Sitz und Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen Mobilis -INKLUSIVE VIELFALT ERLEBEN Wiesbaden e.V., im folgenden „Verein“ genannt.
Der Verein hat seinen Sitz in Wiesbaden.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Der Verein soll ins Vereinsregister eingetragen werden.
Zweckbestimmung
Zweck des Vereins ist die materielle und immaterielle Unterstützung und Förderung von Menschen mit physischem, psychischem oder sozialem Handicap. Ziel ist es, inklusive Sport-, Bewegungs-, Kunst- und Kulturangebote in Vereinen, Schulen, Einrichtungen der Behinderten- und Altenhilfe und Einzelpersonen zu installieren und unterstützend zu begleiten.
Die selbstverständliche Einbindung von Menschen mit und ohne Beeinträchtigung durch inklusive Angebote in den Bereichen Sport, Bewegung, Soziales, Kunst und Kultur bildet eine Brücke zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Dabei werden Berührungsängste bei allen Beteiligten abgebaut.
Dieser Zweck wird insbesondere erreicht durch:
Anschaffung zusätzlicher Sport-, Spiel-, Therapie- sowie Kunst- und Kulturgeräte auch für andere Vereine im Rahmen der Förderung inklusiver Angebote.
Finanzierungshilfe zur fachlichen Weiterbildung der Übungsleiter/innen und Kulturvermittler/innen in gemeinnützigen Vereinen.
Unterstützung von sozialen Einrichtungen und Verbänden mit Sachmitteln.
Förderung und Unterstützung von inklusiven sportlichen sowie kulturellen Veranstaltungen durch Finanzierungshilfen.
Initiierung und Durchführung von Projekten und Veranstaltungen, um Gelder zur Förderung der Vereinszwecke zu generieren.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Er wird als Förderverein nach § 58 Nr.1 AO tätig.
Für die Erfüllung dieser satzungsmäßigen Zwecke sollen geeignete Mittel durch Beiträge/Umlagen, Spenden, Zuschüsse und sonstige Zuwendungen sowie durch die Durchführung eigener Projekte und Veranstaltungen eingesetzt werden. Es sollen überwiegend finanzielle Mittel beschafft und weitergeleitet werden.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.
Die Ausfüllung von Ämtern nach den Satzungsvorgaben erfolgt ehrenamtlich. Der Verein kann sich zur Erfüllung einer Hilfsperson im Sinne von § 57 Abs.1 S.2 der AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt.
Mitgliedschaft
Mitglied kann jede natürliche und juristische Person, Personenvereinigung werden, die bereit ist, Ziele und Satzungszwecke des Vereins nachhaltig zu fördern.
Der Verein besteht aus aktiven und Fördermitgliedern (ordentliche Mitglieder) sowie aus Ehrenmitgliedern.
Zum Ehrenmitglied werden Mitglieder ernannt, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben. Hierfür ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit, haben jedoch die gleichen Rechte und Pflichten wie ordentliche Mitglieder.
Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder haben das Recht, gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen.
Mitglieder sind verpflichtet den Verein und den Vereinszweck, auch in der Öffentlichkeit, in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen.
Beginn/Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft muss gegenüber dem Vorstand schriftlich beantragt werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit abschließend. Der Vorstand ist nicht verpflichtet Ablehnungsgründe dem/der Antragsteller/in mitzuteilen, ein Aufnahmeanspruch ist ausgeschlossen.
Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss, Tod des Mitglieds oder Verlust der Rechtsfähigkeit bei juristischen Personen.
Der freiwillige Austritt kann jederzeit erfolgen. Die Kündigung muss schriftlich gegenüber den ersten Vorsitzenden erklärt werden.
Der Ausschluss eines Mitglieds kann mit sofortiger Wirkung dann ausgesprochen werden, wenn das Mitglied in grober Weise gegen die Satzung oder die Vereinsinteressen verstößt. Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit.
Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen ist ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen bleibt hiervon unberührt.
Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliedsbeiträge sind Mindestjahresbeiträge und werden von der Mitgliederversammlung jeweils für das kommende Geschäftsjahr festgesetzt/geändert. Bei Vereinsbeitritt im laufenden Geschäftsjahr wird der gesamte Jahresbeitrag fällig, unabhängig vom Eintrittsmonat.
Mitglieder, die dem Verein die grundsätzlich erwünschte Einzugsermächtigung über ihren Jahresbeitrag (Betrag) erteilt haben und deren Konto nicht die nötige Deckungssumme aufweist, werden mit den daraus entstehenden Mehrkosten belastet.
Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
die Mitgliederversammlung
der Vorstand
Mitgliederversammlung
Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung, sie hat insbesondere folgende Aufgaben:
die Jahresberichte entgegenzunehmen und zu beraten,
über die Entlastung des Vorstands zu beraten und zu beschließen,
den Vorstand zu wählen (im dafür vorgesehen Wahljahr),
über die Satzung, Änderungen der Satzung sowie die Auflösung des Vereins zu bestimmen,
alle 2 Jahre die Kassenprüfer zu wählen, die weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören und nicht Angestellte des Vereins sein dürfen und deren Wiederwahl zulässig ist.
Eine ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand des Vereins nach Bedarf, mindestens aber einmal im Geschäftsjahr, nach Möglichkeit im ersten Halbjahr des Geschäftsjahrs, einberufen. Die Einladung erfolgt 4 Wochen vorher in Textform durch den Vorstand mit Bekanntgabe der vorläufig festgesetzten Tagesordnung.
Die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Punkte zu umfassen:
Geschäftsbericht durch den/der Vorsitzenden/de oder deren Stellvertreter,
geprüfter Kassenbericht des/der Kassenwart/in,
Bericht des/der Kassenprüfer/in,
Entlastung des Vorstands,
Wahl von zwei Kassenprüfern,
Festsetzung der Beiträge für das kommende Jahr bzw. zur Verabschiedung von Beitragsordnungen,
Beschlussfassung über vorliegende Anträge.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann mit einer Frist von einer Woche einberufen werden. Sie ist dann einzuberufen wenn:
das Interesse des Vereins es erfordert,
der Vorstand es mit einfacher Stimmenmehrheit beschließt,
1/10 der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks beim Vorstand beantragen.
Stimmrecht/Beschlussfähigkeit
Stimmberechtigt sind ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder. Jedes Mitglied hat mit Vollendung des 16. Lebensjahrs eine Stimme.
Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der nicht anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.
Abstimmungen erfolgen offen per Handzeichen.
Für Satzungsänderungen, Zweckänderung und Beschlüsse zur Auflösung des Vereins ist eine Dreiviertelmehrheit erforderlich.
Wahlordnung
Ein Mitglied wird von der Mitgliederversammlung durch Akklamation zum Wahlleiter berufen.
Wahlberechtigt ist jedes anwesende Mitglied.
Die Vorstandsmitglieder werden in getrennten Wahlgängen mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt.
Das Wahlprotokoll führt der bisherige Schriftführer.
Vorstand
Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
ein/eine Vorsitzender/e
zweiter/zweite Vorsitzender/e
Schriftführer/in
Kassenwart/in
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
Vereinsvermögen
Der Vorstand verwaltet das Vereinsvermögen.
Kassenprüfung
Die Kassenprüfer überprüfen Rechnungsbelege, Verbuchung und Mittelverwendung mindestens einmal jährlich.
Auflösung des Vereins
Bei Aufhebung oder Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an
EVIM Evangelischer Verein für Innere Mission in Nassau,
Auguste-Viktoria-Str. 16
65185 Wiesbaden,
zwecks Verwendung für die in § 2 der Satzung genannte Zweckbestimmung.
Liquidatoren
Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt, soweit die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt.
